Ratgeber · Bußgeld

Zu schnell geblitzt: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot

Wie teuer eine Geschwindigkeitsüberschreitung wird, hängt von drei Dingen ab: wie viel zu schnell du warst, ob innerorts oder außerorts, und ob schon etwas im Register steht.

Die Beträge stehen im bundeseinheitlichen Bußgeldkatalog, genauer in der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV), Tabelle 1c im Anhang. Die Werte unten gelten für Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen, für einen ersten, fahrlässigen Verstoß. Sie sind seit dem 9. November 2021 in Kraft. Für Lkw, Busse und Gespanne mit Anhänger gelten eigene, höhere Sätze.

Innerorts

In geschlossenen Ortschaften ist der Katalog strenger, weil dort Fußgänger, Radfahrer und Kinder unterwegs sind. Schon ab 31 km/h zu viel droht ein Fahrverbot.

Pkw innerorts, Erstverstoß, fahrlässig
zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h30 €––
11–15 km/h50 €––
16–20 km/h70 €––
21–25 km/h115 €1–
26–30 km/h180 €1–
31–40 km/h260 €21 Monat
41–50 km/h400 €21 Monat
51–60 km/h560 €22 Monate
61–70 km/h700 €23 Monate
über 70 km/h800 €23 Monate

Außerorts

Außerhalb geschlossener Ortschaften, also auf Landstraßen und Autobahnen, sind die Beträge etwas niedriger. Ein Fahrverbot gibt es hier erst ab 41 km/h zu viel.

Pkw außerorts, Erstverstoß, fahrlässig
zu schnellBußgeldPunkteFahrverbot
bis 10 km/h20 €––
11–15 km/h40 €––
16–20 km/h60 €––
21–25 km/h100 €1–
26–30 km/h150 €1–
31–40 km/h200 €1–
41–50 km/h320 €21 Monat
51–60 km/h480 €21 Monat
61–70 km/h600 €22 Monate
über 70 km/h700 €23 Monate

Der Toleranzabzug

Kein Messgerät ist perfekt. Deshalb wird vom gemessenen Wert immer eine Toleranz abgezogen, bevor die Behörde ausrechnet, wie viel du zu schnell warst. Bei Messwerten bis 100 km/h sind das 3 km/h, darüber 3 Prozent des Messwerts. Ergibt sich dabei eine Kommazahl, wird zu deinen Gunsten gerundet.

Zwei Beispiele: Du wirst in einer Tempo-50-Zone mit 74 km/h gemessen. Abzüglich 3 km/h bleiben 71 km/h, du warst also 21 km/h zu schnell. Das kostet innerorts 115 Euro und einen Punkt. Hätte das Gerät 73 km/h angezeigt, wären es 20 km/h zu viel gewesen und damit 70 Euro ohne Punkt. Ein einziger Kilometer pro Stunde macht hier also einen spürbaren Unterschied. Wie die verschiedenen Geräte messen, steht im Artikel Blitzer-Arten und Messverfahren.

Auf der Autobahn bei Tempo 100 zeigt die Messung 143 km/h. Drei Prozent davon sind 4,29 km/h, aufgerundet 5 km/h. Vorgeworfen werden dir 138 km/h, also 38 km/h zu schnell. Außerorts bedeutet das 200 Euro und einen Punkt, aber noch kein Fahrverbot.

Verwarnung oder Bußgeldbescheid

Bis 55 Euro handelt es sich um ein Verwarnungsgeld. Du zahlst den Betrag, und die Sache ist erledigt, ohne zusätzliche Kosten und ohne Eintrag in Flensburg. Ab 60 Euro wird ein Bußgeldverfahren daraus. Dann kommt ein Bußgeldbescheid, und zum eigentlichen Bußgeld kommen Gebühren und Auslagen der Behörde dazu, zum Beispiel für die Zustellung. Wer außerorts 16 bis 20 km/h zu schnell war, zahlt also am Ende spürbar mehr als die 60 Euro aus der Tabelle.

Punkte und Probezeit

Punkte im Fahreignungsregister gibt es ab 21 km/h zu viel. Ein Punkt sieht nach wenig aus, aber bei acht Punkten ist der Führerschein weg, und die Einträge werden erst nach Jahren wieder gelöscht. Wie die Stufen und Tilgungsfristen funktionieren, steht im Artikel Punkte in Flensburg.

Besonders unangenehm wird es in der Probezeit. Eine Überschreitung ab 21 km/h gilt dort als schwerwiegender Verstoß, als sogenannter A-Verstoß. Die Folge ist zusätzlich zum Bußgeld die Anordnung eines Aufbauseminars, das du selbst bezahlst, und die Probezeit verlängert sich um zwei Jahre.

Wenn es nicht das erste Mal ist

Die Tabellen gehen von einem Ersttäter aus. Wer innerhalb eines Jahres zweimal 26 km/h oder mehr zu schnell war, bekommt in der Regel ein Fahrverbot von einem Monat, auch wenn keiner der beiden Verstöße für sich allein dafür gereicht hätte. Gezählt wird ab der Rechtskraft der ersten Entscheidung. Wann ein Fahrverbot beginnt und wie du es antrittst, erklärt der Artikel Fahrverbot wegen zu schnell.

Auch sonst sind die Werte Regelsätze, keine festen Preise. Bei Vorsatz, etwa wenn du ein Schild eindeutig gesehen hast und trotzdem Gas gegeben hast, oder bei Voreintragungen im Register kann die Behörde deutlich mehr verlangen. Umgekehrt gibt es in Ausnahmefällen Spielraum nach unten, darauf verlassen solltest du dich aber nicht.

Gesetzestexte

Wer es genau nachlesen möchte, findet die Verordnungen im Wortlaut beim Bundesministerium der Justiz: die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) mit den Tabellen im Anhang und die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) mit den Tempolimits in § 3.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Bei einem konkreten Verfahren hilft eine Anwältin oder ein Anwalt für Verkehrsrecht.

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Stand: Oktober 2026