Ratgeber · Tempolimits

Tempolimits in Deutschland

Wo kein Schild steht, gilt trotzdem ein Limit. Welche Höchstgeschwindigkeiten die Straßenverkehrs-Ordnung vorgibt, für Pkw, Gespanne und Lkw, und wann du langsamer fahren musst, als die Zahl erlaubt.

Die allgemeinen Tempolimits stehen in § 3 der Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Sonderregeln für Autobahnen und Kraftfahrstraßen in § 18 StVO. Sie gelten immer dann, wenn kein Verkehrszeichen etwas anderes anordnet. Ein Schild mit einer Höchstgeschwindigkeit geht der allgemeinen Regel vor, und zwar in beide Richtungen: Es kann innerorts 30 vorschreiben oder auf einer gut ausgebauten Ortsdurchfahrt 70 erlauben.

Die Grundwerte im Überblick

Allgemeine Höchstgeschwindigkeiten ohne Verkehrszeichen
FahrzeuginnerortsaußerortsAutobahn
Pkw, Kfz bis 3,5 t50 km/h100 km/hkein Limit, Richtwert 130
Pkw mit Anhänger50 km/h80 km/h80 km/h, mit Tempo-100-Zulassung 100
Kfz über 3,5 t bis 7,5 t50 km/h80 km/h80 km/h
Kfz über 7,5 t50 km/h60 km/h80 km/h
mit Schneeketten50 km/h50 km/h50 km/h

Pkw sind von den Gewichtsklassen ausgenommen: Ein schweres SUV oder ein Pkw über 3,5 Tonnen fällt nicht unter die Lkw-Werte. Für Busse, Wohnmobile über 3,5 Tonnen und Krafträder mit Anhänger gibt es eigene Regeln, die in § 3 und § 18 StVO nachzulesen sind.

Innerorts: 50 km/h ab dem Ortsschild

Innerhalb geschlossener Ortschaften gilt für alle Kraftfahrzeuge 50 km/h. Wo eine geschlossene Ortschaft beginnt, bestimmt allein das gelbe Ortsschild, nicht die Bebauung. Steht das Schild noch auf freiem Feld, gilt ab dort trotzdem Tempo 50, und das Limit endet erst mit der Ortsausfahrtstafel. Eine Ausnahme sind Autobahnen, die durch eine Stadt führen: Dort gilt die innerörtliche Grenze von 50 km/h nicht, maßgeblich sind die Schilder.

Besonders häufig sind innerorts Tempo-30-Zonen. Sie beginnen mit einem Zonenschild und gelten bis zum Schild, das das Ende der Zone anzeigt, auch über Kreuzungen hinweg. In Fahrradstraßen und Fahrradzonen sind höchstens 30 km/h erlaubt, auch für Autos, sofern sie dort überhaupt fahren dürfen.

Im verkehrsberuhigten Bereich, erkennbar am blauen Schild mit spielendem Kind, Haus und Auto, gilt Schrittgeschwindigkeit. Eine feste Zahl nennt die StVO dafür nicht. Gemeint ist ein Tempo, das ungefähr dem eines Fußgängers entspricht. Gerichte setzen meist Werte von etwa 4 bis 7 km/h an, einzelne lassen bis 10 km/h gelten. Fußgänger dürfen dort die ganze Straße nutzen, und Kinder dürfen auf der Fahrbahn spielen.

Außerorts: 100 km/h für Pkw

Auf Landstraßen dürfen Pkw und andere Kraftfahrzeuge bis 3,5 Tonnen 100 km/h fahren. Diese Grenze gilt aber nicht überall außerhalb von Ortschaften. Sie entfällt auf Straßen, deren Richtungsfahrbahnen durch einen Mittelstreifen oder eine andere bauliche Trennung getrennt sind, und auf Straßen mit mindestens zwei markierten Fahrstreifen je Richtung. Dort gilt für Pkw wie auf der Autobahn keine allgemeine Höchstgeschwindigkeit, sondern die Richtgeschwindigkeit von 130 km/h, sofern kein Schild etwas anderes sagt.

Kraftfahrstraßen, gekennzeichnet durch ein blaues Schild mit weißem Auto, sind für Fahrzeuge reserviert, die bauartbedingt schneller als 60 km/h fahren können. Ein eigenes Tempolimit bringt das Schild nicht mit. Ist die Kraftfahrstraße zweibahnig mit baulicher Trennung, gilt dasselbe wie gerade beschrieben. Hat sie nur eine Fahrbahn mit je einem Fahrstreifen pro Richtung, gilt für Pkw das normale Außerorts-Limit von 100 km/h.

Autobahn und Richtgeschwindigkeit

Deutschland hat auf Autobahnen kein generelles Tempolimit für Pkw. Viele Abschnitte sind aber durch Schilder oder Verkehrsbeeinflussungsanlagen beschränkt. Wo kein Limit angeordnet ist, gilt die Autobahn-Richtgeschwindigkeits-Verordnung. Sie empfiehlt Fahrern von Pkw und Kraftfahrzeugen bis 3,5 Tonnen, auch bei günstigen Bedingungen nicht schneller als 130 km/h zu fahren.

Eine Empfehlung ist kein Verbot, ein Bußgeld gibt es dafür nicht. Sie spielt aber bei Unfällen eine Rolle: Wer deutlich schneller als 130 km/h unterwegs war, kann sich nach der Rechtsprechung nicht ohne Weiteres darauf berufen, dass der Unfall für ihn unvermeidbar war, und muss mit einer Mithaftung rechnen, selbst wenn der andere den Unfall verursacht hat.

Für Gespanne und schwere Fahrzeuge gelten auf der Autobahn feste Grenzen. Ein Pkw mit Anhänger darf dort und auf zweibahnigen Kraftfahrstraßen 80 km/h fahren. Erfüllen Zugfahrzeug und Anhänger bestimmte technische Anforderungen und ist das in den Papieren eingetragen und mit einer Plakette am Anhänger gekennzeichnet, sind dort 100 km/h erlaubt. Auf Landstraßen bleibt es auch dann bei 80 km/h. Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen, ausgenommen Pkw, dürfen auf der Autobahn ebenfalls höchstens 80 km/h fahren.

Wenn die Zahl nicht reicht: Sicht, Wetter, Ketten

Die Werte aus der Tabelle sind Höchstgrenzen unter günstigen Umständen. § 3 Abs. 1 StVO verlangt außerdem, dass du nur so schnell fährst, dass du dein Fahrzeug ständig beherrschst und innerhalb der überschaubaren Strecke anhalten kannst. Auf Fahrbahnen, die so schmal sind, dass Gegenverkehr gefährdet sein könnte, musst du sogar innerhalb der Hälfte der überschaubaren Strecke halten können. Wer bei Glätte mit 100 über die Landstraße fährt und von der Fahrbahn rutscht, hat gegen § 3 verstoßen, auch wenn er das Limit eingehalten hat.

Eine feste Zahl gibt es für schlechte Sicht: Beträgt die Sichtweite durch Nebel, Schneefall oder Regen weniger als 50 Meter, darfst du nicht schneller als 50 km/h fahren, wenn nicht ohnehin eine geringere Geschwindigkeit geboten ist. Das gilt auch auf der Autobahn. Als Anhaltspunkt helfen die Leitpfosten am Straßenrand, die außerorts in der Regel im Abstand von 50 Metern stehen.

Mit Schneeketten sind höchstens 50 km/h erlaubt, auch dort, wo sonst schneller gefahren werden dürfte. Manche Tempolimit-Schilder tragen das Zusatzzeichen „bei Nässe“. Sie gelten dann nur, wenn die Fahrbahn nass ist.

Besondere Vorsicht verlangt die StVO gegenüber Kindern, hilfsbedürftigen und älteren Menschen: Wer sie am Straßenrand sieht, muss die Geschwindigkeit verringern und bremsbereit sein. An Bussen, die an einer Haltestelle stehen und das Warnblinklicht eingeschaltet haben, darfst du nur mit Schrittgeschwindigkeit vorbeifahren.

Fahranfänger

Anders als in manchen anderen Ländern gibt es in Deutschland keine besonderen Tempolimits für Fahranfänger oder für Fahrer in der Probezeit. Es gelten dieselben Höchstgeschwindigkeiten wie für alle anderen. Strenger sind die Folgen eines Verstoßes: Eine Überschreitung um mehr als 20 km/h ist in der Probezeit ein schwerwiegender Verstoß mit Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit. Mehr dazu im Artikel Punkte in Flensburg. Außerdem gilt für Fahranfänger in der Probezeit und für alle unter 21 Jahren ein absolutes Alkoholverbot am Steuer.

Was eine Überschreitung kostet

Wie teuer es wird, hängt davon ab, wie viel zu schnell du warst und ob innerorts oder außerorts gemessen wurde. Für die Einordnung zählt dabei nicht die Straße, sondern das Ortsschild: Eine Messung in einer Tempo-30-Zone ist innerorts, eine Messung auf einer Landstraße mit 70er-Schild außerorts. Die vollständigen Tabellen findest du im Artikel Zu schnell geblitzt: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Maßgeblich ist der aktuelle Wortlaut der StVO.

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Stand: Oktober 2026