Ratgeber · Fahrverbot

Fahrverbot wegen zu schnell

Ein Fahrverbot trifft viele härter als jedes Bußgeld. Wann es droht, wie lange es dauert und wie du es so legst, dass es dich möglichst wenig trifft.

Grundlage ist § 25 des Straßenverkehrsgesetzes (StVG). Danach kann die Bußgeldbehörde oder das Gericht neben der Geldbuße verbieten, für die Dauer von einem bis drei Monaten Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen. Wann das in der Regel geschieht, legt die Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) fest. Man spricht deshalb vom Regelfahrverbot.

Ab wann ein Fahrverbot droht

Bei Pkw sieht der Bußgeldkatalog für einen ersten Verstoß ein Fahrverbot vor, wenn du innerorts mindestens 31 km/h oder außerorts mindestens 41 km/h zu schnell warst. Gemeint ist immer der Wert nach Abzug der Messtoleranz. Je höher die Überschreitung, desto länger das Verbot:

Regelfahrverbot für Pkw, Erstverstoß
zu schnellinnerortsaußerorts
31–40 km/h1 Monat–
41–50 km/h1 Monat1 Monat
51–60 km/h2 Monate1 Monat
61–70 km/h3 Monate2 Monate
über 70 km/h3 Monate3 Monate

Daneben gibt es das Fahrverbot für Wiederholungstäter. Wer innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft einer Entscheidung wegen mindestens 26 km/h zu viel erneut mit mindestens 26 km/h zu viel erwischt wird, bekommt in der Regel einen Monat Fahrverbot, auch wenn keiner der beiden Verstöße allein dafür gereicht hätte. Bußgelder und Punkte für die einzelnen Stufen stehen im Artikel Zu schnell geblitzt: Bußgeld, Punkte, Fahrverbot. Bei Tempoverstößen bringt ein Regelfahrverbot zugleich zwei Punkte in Flensburg.

Fahrverbot ist nicht Führerscheinentzug

Die beiden Begriffe werden oft verwechselt, bedeuten aber etwas ganz anderes. Beim Fahrverbot behältst du deine Fahrerlaubnis. Du darfst sie nur für eine bestimmte Zeit nicht benutzen, der Führerschein wird so lange amtlich verwahrt und danach zurückgegeben. Einen Antrag, eine Prüfung oder ein Gutachten brauchst du dafür nicht.

Bei der Entziehung der Fahrerlaubnis erlischt sie dagegen. Das passiert etwa, wenn ein Strafgericht sie nach einer Trunkenheitsfahrt entzieht, oder wenn die Fahrerlaubnisbehörde sie bei acht Punkten entzieht. Danach gilt eine Sperrfrist, und du musst eine neue Fahrerlaubnis beantragen, oft verbunden mit einer medizinisch-psychologischen Untersuchung. Für einen Tempoverstoß, der als Ordnungswidrigkeit geahndet wird, gibt es keinen Entzug, sondern nur das Fahrverbot. Zum Entzug kann es dann erst kommen, wenn sich die Punkte summieren. Anders ist es, wenn extreme Raserei als verbotenes Kraftfahrzeugrennen nach § 315d StGB verfolgt wird, denn das ist eine Straftat. Wie das funktioniert, steht im Artikel Punkte in Flensburg.

Wann das Fahrverbot beginnt

Grundsätzlich wird ein Fahrverbot mit der Rechtskraft des Bußgeldbescheids wirksam, also zwei Wochen nach Zustellung, wenn du keinen Einspruch einlegst. Ab diesem Tag darfst du nicht mehr fahren.

Für Ersttäter gibt es eine Erleichterung in § 25 Abs. 2a StVG. Wurde gegen dich in den zwei Jahren vor dem Verstoß kein Fahrverbot verhängt, und auch danach bis zur Entscheidung keines, dann wird das Fahrverbot erst wirksam, wenn du den Führerschein abgibst, spätestens aber vier Monate nach Rechtskraft. Du kannst den Zeitraum also innerhalb dieser vier Monate selbst wählen, etwa so, dass er in den Urlaub fällt oder in eine Zeit, in der du ohnehin wenig Auto fährst. Ob diese Frist für dich gilt, steht im Bescheid.

Wichtig ist der Unterschied zwischen dem Wirksamwerden und der Dauer. Die Verbotsfrist wird erst ab dem Tag gerechnet, an dem der Führerschein tatsächlich in amtliche Verwahrung kommt. Wer ihn nach Ablauf der vier Monate behält, darf trotzdem nicht mehr fahren, und der Monat Fahrverbot hat noch gar nicht angefangen zu laufen. Das Verbot verlängert sich dadurch faktisch.

Den Führerschein abgeben

Abgegeben wird der Führerschein bei der Stelle, die im Bescheid oder im Begleitschreiben genannt ist. Meist ist das die Bußgeldstelle, die den Bescheid erlassen hat. Hat ein Gericht entschieden, kann auch die Staatsanwaltschaft als Vollstreckungsbehörde zuständig sein. Du kannst ihn persönlich vorbeibringen und dir den Eingang bestätigen lassen oder ihn per Einschreiben schicken. Weil die Frist erst mit dem Eingang zu laufen beginnt, solltest du ihn ein paar Tage vor dem gewünschten Starttermin losschicken und das Datum festhalten.

Für Führerscheine aus anderen Ländern gelten Sonderregeln. Ein Führerschein aus einem EU- oder EWR-Staat wird ebenfalls verwahrt, wenn du deinen ordentlichen Wohnsitz in Deutschland hast. Bei anderen ausländischen Führerscheinen wird das Fahrverbot darin vermerkt. Das Verbot gilt in beiden Fällen für das Fahren in Deutschland.

Gegen Ende der Frist schickt die Behörde den Führerschein in der Regel zurück oder hält ihn zur Abholung bereit. Bevor du ihn nicht wieder in der Hand hast, solltest du dich nicht hinters Steuer setzen, auch wenn die Frist rechnerisch schon abgelaufen ist. Nach Ablauf der Frist ist das Fahren ohne Führerschein in der Tasche zwar keine Straftat mehr, bei einer Kontrolle aber unnötiger Ärger.

Werden gegen dich mehrere Fahrverbote rechtskräftig, laufen sie nicht gleichzeitig, sondern nacheinander.

Absehen vom Fahrverbot gegen höhere Geldbuße

Das Fahrverbot ist ein Regelfall, kein Automatismus. Die BKatV sieht ausdrücklich vor, dass ausnahmsweise davon abgesehen werden kann. Dann soll die Geldbuße angemessen erhöht werden. In der Praxis entscheiden über solche Ausnahmen meist die Amtsgerichte nach einem Einspruch, und sie legen strenge Maßstäbe an.

Dass ein Fahrverbot lästig ist oder man beruflich auf das Auto angewiesen ist, reicht dafür in aller Regel nicht. Gerichte haben Ausnahmen etwa anerkannt, wenn ein Fahrverbot nachweislich den Verlust des Arbeitsplatzes oder die wirtschaftliche Existenz gefährdet hätte und sich das auch mit Urlaub oder anderen Lösungen nicht abwenden ließ. Ein weiterer Ansatzpunkt kann ein sogenanntes Augenblicksversagen sein, etwa wenn ein einzelnes Schild leicht zu übersehen war. Ob so ein Fall vorliegt, hängt stark vom Einzelfall und vom Gericht ab. Eine Garantie gibt es nicht, und wer Einspruch einlegt, trägt auch das Kostenrisiko des Verfahrens.

Fahren trotz Fahrverbot

Wer während eines Fahrverbots ein Kraftfahrzeug führt, begeht keine Ordnungswidrigkeit mehr, sondern eine Straftat nach § 21 StVG. Möglich sind eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr. Strafbar machen kann sich auch der Halter, der es zulässt, dass jemand mit Fahrverbot sein Auto fährt. Eine Verurteilung bringt Punkte in Flensburg, das Gericht kann zusätzlich ein weiteres Fahrverbot verhängen oder in schweren Fällen die Fahrerlaubnis entziehen. Im Vergleich zu einem Monat Bus und Bahn ist das ein schlechtes Geschäft.

Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Wenn ein Fahrverbot deine berufliche Existenz bedroht, lass dich früh von einer Anwältin oder einem Anwalt für Verkehrsrecht beraten, am besten vor Ablauf der Einspruchsfrist.

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Stand: Oktober 2026